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01 Sep 2025

Oberstes Gericht gegen Absetzung der Generalstaatsanwältin

Das Oberste Gericht Israels hat am Montag einstimmig empfohlen, die Entlassung von Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara zurückzunehmen. Zugleich sollen die im Juni eingeführten neuen Regeln zur Abberufung des Generalstaatsanwalts aufgehoben werden.

Die Entscheidung der neunköpfigen Richterbank – mehrheitlich konservativ – fiel aus, nachdem die Regierung auf mehrere Petitionen nicht reagiert hatte. Auch eine für Mittwoch geplante Anhörung wurde gestrichen, da das Kabinett weder eine Stellungnahme noch eine anwaltliche Vertretung vorlegte. Das Gericht machte klar, dass es die neue Abberufungsregelung für unvereinbar mit dem Verfahren aus dem Jahr 2000 hält. Dieses sieht vor, dass eine unabhängige, öffentliche Kommission über Ernennung und Absetzung entscheidet.

Damit deutet alles darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung des Gerichts die Absetzung Baharav-Miaras kippen würde.

Justizminister Yariv Levin reagierte empört und sprach von einem „Theater des Absurden“. Er deutete an, die Regierung werde ein mögliches Urteil nicht akzeptieren. Oppositionführer Yair Lapid begrüßte dagegen die Entscheidung. Sie verhindere, so Lapid, dass die Regierung „wie ein Verbrecher“ handele.

Das Kabinett hatte am 4. August einstimmig für die Absetzung Baharav-Miaras gestimmt, obwohl das vorgeschriebene Verfahren nicht abgeschlossen war. Beobachter sehen darin einen erneuten Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung.

Bis zum 14. September muss die Regierung nun mitteilen, ob sie der Empfehlung des Gerichts folgt. Die Auseinandersetzung entwickelt sich zu einem weiteren Machtkampf zwischen Exekutive und Judikative – mit weitreichenden Folgen für Israels Rechtsstaatlichkeit.

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