Verhaftungen ausgesetzt, Aufsicht verwässert: Das zweite Haredi-Gesetz nimmt die letzte Hürde vor dem Plenum
Neben dem Grundgesetz zum Torastudium erreicht nun auch das zweite Vorhaben des Haredi-Pakets die Zielgerade. Der Außen- und Verteidigungsausschuss der Knesset billigte am Sonntag ein Gesetz, das Verhaftungen ultraorthodoxer Jeschiwa-Studenten aussetzt, die ihrer Einberufung nicht gefolgt sind. Die zweite und dritte Lesung im Plenum sollen noch diese Woche folgen, bevor sich die Knesset am Freitag auflöst.
Die Rechtsberaterin des Ausschusses stellte dem Entwurf ein vernichtendes Zeugnis aus: Er gewähre eine „sektorale Befreiung von den Pflichten des Wehrdienstgesetzes, ohne ein ausgleichendes Gewicht auf der anderen Seite der Waage“. Auch eine befristete Regelung müsse Mindestmechanismen enthalten, die die Ungleichheit beim Dienst verringern. Der Entwurf enthalte nicht einmal diese. Je weiter er sich von den Grundprinzipien einer Wehrpflichtregelung entferne, desto schärfer werde die Ungleichheit und desto größer die verfassungsrechtliche Angreifbarkeit. Die Koalition stimmte trotzdem zu.
Aus 90 Tagen wird ein halbes Jahr
Aufschlussreich ist, was sich zwischen Entwurf und Endfassung verändert hat. Die ursprüngliche Befristung auf 90 Tage wurde gestrichen, das Gesetz gilt nun bis zum 30. November. Der eigentliche Hebel liegt im Kleingedruckten: Paragraf 38 des Grundgesetzes über die Knesset verlängert auslaufende Gesetze bei einer Parlamentsauflösung automatisch bis drei Monate nach Beginn der nächsten Legislaturperiode. Aus dem befristeten Einfrieren wird so faktisch ein halbes Jahr Schutz vor Strafverfolgung, quer durch den Wahlkampf.
Auch die Aufsicht wurde aufgeweicht. Gestrichen ist die Klausel, wonach ein Jeschiwa-Leiter nach fünf Bußgeldern seiner Studenten keinen Verhaftungsschutz mehr gewähren konnte. Stattdessen bestimmt der Verteidigungsminister, welche Jeschiwot ihren Studenten Immunität sichern können, auf Empfehlung des Rats der Jeschiwot. Anspruch hat, wer 40 bis 45 Wochenstunden Torastudium nachweist. Fällt eine Einrichtung bei der Inspektion durch, können sich ihre Studenten schlicht bei einer anderen einschreiben.
Die Realität hinter dem Gesetz
Die Dimension wird an den Zahlen sichtbar: Rund 90.000 Einberufungsbefehle gingen an ultraorthodoxe Männer, seit das Oberste Gericht 2024 die pauschalen Freistellungen kippte. Verhaftet wurden nach Angaben der Generalstaatsanwältin zwischen Januar und Juni gerade einmal 16 von ihnen. Doch schon diese wenigen Festnahmen lösten Massenproteste aus, mit blockierten Autobahnen und Angriffen auf Polizisten und Richter. Kabinettssekretär Yossi Fuchs warnte vor einem „Bürgerkrieg“, sollte die ultraorthodoxe Öffentlichkeit die Durchsetzung als Verfolgung einer ganzen Gemeinschaft empfinden.
Die Armee hält dagegen. Brigadegeneral Shay Tayeb von der Personaldirektion der IDF warnte im Ausschuss, ein befristetes Gesetz allein helfe nicht, es könne sogar schaden. Das Land sei auf dem Weg zu 90.000 Wehrdienstverweigerern, während die Armee händeringend Rekruten sucht.
Petitionen vor dem Obersten Gericht gelten als sicher, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Bis zu einer Entscheidung aber gilt: Wer nicht erscheint, wird nicht geholt.
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